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  • · Fachbeitrag · GVSG/Vertragsarztwesen

    „Die neuen EBM-Pauschalen sind unnötige Bürokratiemonster!“

    Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist die reformierte Vorhaltepauschale zum 01.01.2026 gekommen. Ziel war es, die hausärztliche Grundversorgung anhand von zehn Kriterien zu fördern. Zum 01.07.2026 folgt die neue Versorgungspauschale. Beide Neuerungen stoßen in der Hausärzteschaft auf wenig Gegenliebe. Christian Sommerbrodt ist Hausarzt in Wiesbaden und 1. Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Hessen. Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) fragte ihn, was die Neuerungen für die Honorarentwicklung bedeuten.

     

    Redaktion: Erwarten Sie, dass sich die Vergütung der Hausärzteschaft durch die Vorhaltepauschale (EBM-Nr. 03040) verbessert?

     

    Sommerbrodt: Nein. Denn um 20 Punkte mehr als bei der alten Vorhaltepauschale zu erhalten, müssen die Praxen mindestens acht von zehn Kriterien erfüllen. Das werden unter dem Strich nur wenige Praxen sein, die sehr gut organisiert sind.

     

    Redaktion: Zu den Kriterien gehören Impfungen, Haus- und Pflegeheimbesuche, palliativmedizinische Versorgung oder Kleinchirurgie. Was macht es so schwierig, sie zu erfüllen?

     

    Sommerbrodt: Ob eine Praxis das Kriterium der Impfungen erfüllt, hängt davon ab, ob überhaupt genug Patienten mit diesem Wunsch kommen. Außerdem beobachten wir, dass Fachärzte, die hausärztlich abrechnen, zunehmend impfen, nur um diese Punkte zu bekommen. Dadurch wird aber nicht mehr geimpft, die Patienten verteilen sich nur anders. Bei Hausbesuchen halten Praxen die gesamte Organisation vor, werden aber schlechter bezahlt, wenn die Hausbesuche nicht mindestens fünf Prozent aller hausärztlichen Leistungen ausmachen. Das führt zu einem krassen Fehlanreiz.

     

    Es werden medizinisch nicht notwendige Leistungen erbracht, wenn eine Praxis feststellt, dass ihr noch fünf Hausbesuche fehlen und deshalb schnell jemand ins Pflegeheim fährt. Das gilt auch für den Ultraschall. Es wird geschallt, um eine bestimmte Anzahl zu erbringen – ob indiziert oder nicht. Die medizinische Versorgung stärkt das nicht. Jede Arzt- und MFA-Zeit, die für unnütze Untersuchungen verschwendet wird, fehlt an sinnvoller Stelle.

     

    Redaktion: Wo sollte mehr Aufmerksamkeit hingehen?

     

    Sommerbrodt: Die psychosomatische Versorgung ist noch budgetiert. Keines der neuen Kriterien bietet dafür einen Anreiz. Da könnten Ärzte sich fragen, warum sie sich dafür noch engagieren sollen oder ob sie sich nicht lieber geriatrischen Patienten zuwenden.

     

    Redaktion: Nochmal zur Vergütung: Es könnte sein, dass Praxen bisher Leistungen erbracht haben, ohne sie zu verschlüsseln. Werden die Praxisteams bei der Abrechnung durch die Kriterien aufmerksamer?

     

    Sommerbrodt: Dafür ist die Wundversorgung, die häufig von einer MFA gemacht wird, ein beliebtes Beispiel. Obwohl ich mich weigere, unsere Praxisabläufe nach den Kriterien zu optimieren, haben wir das Kriterium Kleinchirurgie/Wundversorgung/postoperative Behandlung im ersten Quartal eingehalten. Denn die MFA haben von sich aus jedes Pflaster, das sie aufgeklebt haben, verschlüsselt. Das kann im nächsten Quartal wieder anders sein.

     

    Redaktion: Lassen Sie uns auch über die halbjährlich gezahlte Versorgungspauschale (Nr. 03100) reden, die ab dem 01.07.2026 gilt. Sie betrifft Patienten mit singulären Diagnosen, die an einer Schilddrüsenerkrankung, einer Fettstoffwechselstörung, einer essenziellen Hypertonie oder Gicht leiden. Sinnvoll?

     

    Sommerbrodt: Mit jeder Stufe des GVSG wird es perverser. Der Grundgedanke war ursprünglich, dass leichte Chroniker nicht mehr so häufig zum Arzt müssen. Es wurden jedoch endständige ICD-Verschlüsselungen definiert, die so in der Praxis gar nicht auftreten. Auch können die meisten Praxisverwaltungssoftware(PVS)-Programme Patienten, die nur eine Erkrankung haben, nicht herausfiltern. Für uns ist es eine Riesenarbeit, um ein kleines Patientenklientel zu identifizieren.

     

    Redaktion: Was empfehlen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen?

     

    Sommerbrodt: Ich empfehle, Patienten mit nur einer Diagnose besonders kritisch zu überprüfen, ob nicht eine weitere Diagnose vorliegt. Das kann eine Auffälligkeit sein, die bisher nicht verschlüsselt wurde. Viele Patienten haben beispielsweise einen mild erhöhten Cholesterinspiegel, der bisher medizinisch nicht als relevant eingestuft wurde. Auch die leicht erhöhte Harnsäure erfordert keine medikamentöse Therapie, sondern muss nur im Blick behalten werden. Was lange nicht verschlüsselt wurde, wird nun sinnlos diagnostiziert. Das widerspricht dem Versorgungsalltag, führt zu keinem Gewinn und kostet Zeit. Wir reden hier nur über Abwehrmaßnahmen der scheinbaren Verbesserungen.

     

    Redaktion: Dabei haben KBV und GKV-Spitzenverband lange um die Versorgungspauschale gerungen. Wie konnte sie dann so an den hausärztlichen Bedürfnissen vorbeigehen?

     

    Sommerbrodt: Das war keine Inkompetenz, das war Absicht. Es geht darum, das Regelwerk so kompliziert zu machen, dass niemand mehr durchblickt, um das Gesundheitssystem billiger zu machen. Dabei gäbe es mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) eine Möglichkeit, uns Freiräume zu schaffen und von der Bürokratie zu entlasten. Für die neuen Regelungen mag es gute Gründe gegeben haben, doch jetzt erreichen sie eher das Gegenteil. Als HAEV-Hessen befürchten wir beispielsweise, dass ältere Kollegen ihren KV-Sitz eher abgeben und die Versorgung dadurch noch wackeliger wird. Wir versuchen, den Stress herauszunehmen. Doch wir können nicht jeden Schwachsinn schönreden.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 50839086