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  • · Fachbeitrag · GKV-Spargesetz

    Zi-Auswertung zum TSVG: Hausärzte haben 4,5 Mio. Termine vermittelt

    Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat vor dem Hintergrund der Pläne zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine Versorgungsdaten zur Terminvermittlung analysiert. Teil der aktuellen Sparpläne ist unter anderem die Streichung der Zuschläge für Terminvermittlungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass die TSVG-Regelungen bislang nicht zu einer Verkürzung der Wartezeiten in der ambulanten Patientenversorgung geführt hätten. Das Zi kommt zu anderen Ergebnissen.

     

    TSVG-Zuschläge steuern ambulante Versorgung

    Nach den Auswertungen des Zi wurden von Oktober 2024 bis September 2025 rund 4,5 Mio. hausärztliche Vermittlungsfälle (Hafa) registriert. Hinzu kommen rund 1,5 Mio. Terminvermittlungen über die Terminservicestellen (TSS). 62 Prozent der durch Hausärzte vermittelten fachärztlichen Termine sollten binnen 4 Tagen stattfinden, 87 Prozent innerhalb von 14 Tagen.

     

    Wie das Zi betont, verdeutlichen die Fallzahlen zugleich den selektiven Einsatz der TSVG-Instrumente. Denn Hausarztvermittlungs- und TSS-Überweisungen machen lediglich 1,7 Prozent der fachärztlichen Behandlungsfälle aus. Gleichzeitig hätten diese Vermittlungen nach den Daten einen höheren und dringenderen Behandlungs- bzw. Abklärungsbedarf als Patienten mit regulären Überweisungen. Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KV Westfalen-Lippe, warnte davor, dass die vorgesehene Abschaffung der Vergütungsanreize aus dem TSVG zu deutlich längeren Wartezeiten und zu einer Eintrübung der Versorgungsqualität, insbesondere für ältere und kränkere Patienten, führen würde.

     

    GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im parlamentarischen Verfahren

    Über die honorarwirksamen Auswirkungen der Pläne, die im Entwurf des Bundeskabinetts zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu finden sind, haben wir im AAA-Beitrag „GKV-Spargesetz: Deutliche Einschnitte bei der Vergütung ärztlicher Leistungen geplant“ (AAA 05/2026, Seite 8) ausführlich berichtet. Dieses Gesetz befindet sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren und war zuletzt Thema im Bundesrat. Zwar muss der Bundesrat nicht zustimmen, kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern. Zahlreiche Stimmen waren dort zu hören, die auch die Kürzungsansätze im ambulanten Bereich, die die Hausarztpraxen betreffen, kritisch betrachten und sich in diesen Punkten Nachbesserungen wünschen. Diese Statements aus der Länderkammer kamen auch bei der KBV gut an: Die KBV-Praxisnachricht vom 11.06.2026 dazu trägt den Titel: „Der Bundestag sollte sich ein Beispiel am Bundesrat nehmen“.

     

    Quelle: ID 50874076