· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Ärztetag bringt neue GOÄ auf den Weg ‒ Bedeutung für Hausärzte
| Auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig wurde der mit dem PKV-Verband abgestimmte GOÄ-Reformentwurf von der Ärzteschaft gebilligt (Pressemitteilung [PM] der Bundesärztekammer [BÄK] vom 29.05.2025 online unter iww.de/s13048 ). Der Ärztetag fordert das Bundesgesundheitsministerium nun auf, die Novellierung der GOÄ auf dieser Grundlage unverzüglich einzuleiten. Nun sei die Politik in der Verantwortung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte auf dem Ärztetag die Notwendigkeit für eine neue Gebührenordnung betont. Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband findet die Entscheidung des Ärztetags richtig. |
Prognosen der BÄK und des PKV-Verbands sehen übereinstimmend einen Rahmen für den Anstieg des PKV-Ausgabevolumens von 13,2 Prozent in den ersten drei Jahren nach einem Inkrafttreten vor. Insbesondere würde mit der neuen GOÄ die Zuwendungsmedizin aus Sicht des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands „vernünftig vergütet“ werden. Zudem würde eine Reform auch für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen (PM siehe iww.de/s13049).
PRAXISTIPP | Auch wenn nach dem Ärztetag die GOÄ-Reform vielleicht etwas wahrscheinlicher geworden ist, ist die terminliche Umsetzung dennoch offen. Bis dahin bleiben ‒ außer einer Leistungsausweitung ‒ vor allem zwei Möglichkeiten, das Honorar aus der Privatpraxis zu steigern: zum einen das Angebot sinnvoller individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) und zum anderen die GOÄ-konforme Anwendung eines höheren Abrechnungsfaktors über den Schwellenwert hinaus. |
Weiterführende Hinweise
- Eine rechtliche Analyse des Paragrafenteils der neuen GOÄ finden Sie im Beitrag „GOÄ-Reform die Zweite ‒ eine lange Geschichte geht weiter“ (AAA, online unter iww.de/s13050)
- Webinar am 25.06.2025 ab 15 Uhr: Im Quartals-Update geht es neben den aktuellen Beschlüssen zur EBM-Entbudgetierung für Hausärzte (siehe auch Beitrag auf Seite 2 dieser Ausgabe) u. a. um den neuen GOÄ-Entwurf und dessen Auswirkungen für Hausarztpraxen (Informationen und Webinar-Buchung online unter iww.de/s13047).