Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · G-BA

    Hausärzte zur Durchführung der Lichttherapie bei Akne inversa berechtigt – EBM-Anpassungen folgen

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Lichttherapie bei Akne inversa in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Die Bestrahlung der Haut mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz darf als Add-on-Therapie bei Patienten mit diagnostizierter Hidradenitis suppurativa Stadium I und II (Hurley Score), die eine topische Antibiotikabehandlung erhalten, erbracht werden.

     

    Der G-BA-Beschluss vom am 22.01.2026 (beim G-BA unter iww.de/s15265)sieht vor, dass die

    • die Diagnosestellung durch einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten erfolgt,
    • die Durchführung der Lichttherapie hingegen durch Fachärzte verschiedener anderer Disziplinen erfolgen kann, u. a. durch Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin.

     

    Der Therapiezyklus ist zunächst auf maximal acht Sitzungen innerhalb von 16 Wochen festgelegt. Weitere Zyklen sind möglich, wenn das erreichte Behandlungsergebnis des jeweils vorangegangenen Zyklus positiv ist und eine Weiterbehandlung mit der Erwartung einer weiteren Symptomlinderung verbunden ist.

     

    Nach der bevorstehenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger muss der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten etwaige Anpassungen im EBM beschließen.

    Quelle: ID 50776724