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  • · Fachbeitrag · G-BA

    DMP Rheumatoide Arthritis in Kraft getreten

    | Zum 01.10.2021 ist der G-BA-Beschluss zum neuen Disease-Management-Programm (DMP) Rheumatoide Arthritis (RA) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Krankenkassen können nun regionale Verträge mit Vertragsärzten und/oder Krankenhäusern schließen. Patienten können sich auf der Basis künftig von teilnehmenden Ärzten im Rahmen des Programms leitliniengerecht betreuen und im Umgang mit ihrer Erkrankung schulen lassen. |

     

    Die Grundlagen des Programms bilden die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie zur Diagnostik und Therapie einer RA. Die Langzeitbetreuung der Patienten erfolgt im Rahmen von DMPs. Abgesehen von Ausnahmefällen sind das in erster Linie Hausärzte, während den Rheumatologen spezifischere Aufgaben wie die Sicherstellung der Diagnose und die Weichenstellung für die Therapie vorbehalten sind.

     

    Laut G-BA-Beschluss sollten die Patienten möglichst frühzeitig nach Erstdiagnose zum Facharzt überwiesen werden. Dies ist angezeigt

    • bei ungenügendem Therapieansprechen unter der Starttherapie spätestens nach zwölf Wochen oder bei Nichterreichen einer Remission nach spätestens 24 Wochen,
    • bei nicht ausreichendem Ansprechen oder Unverträglichkeit der weiteren DMARD-Therapien,
    • zur Prüfung der Frage einer Deeskalation der DMARD-Therapie sowie
    • zur regelmäßigen Verlaufskontrolle einschließlich Prüfung der Indikation einer radiologischen Kontrolle.

     

    Weiterführender Hinweis

    • G-BA-Beschluss zum DMP Rheumatoide Arthritis online unter iww.de/s5551
    Quelle: Ausgabe 11 / 2021 | Seite 1 | ID 47622020