· Fachbeitrag · Disease-Management-Programme
Neues DMP „Rheumatoide Arthritis“ in Schleswig-Holstein angelaufen
| Mehr als vier Jahre sind vergangen, seit der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen an das strukturierte Behandlungsprogramm für Patientinnen und Patienten mit rheumatoider Arthritis (RA) beschlossen hat. Nun ist zum 01.07.2025 in Schleswig-Holstein der bundesweit erste Vertrag zum Disease-Management-Programm (DMP) RA mit den Krankenkassen in Kraft getreten. Da die wesentlichen Inhalte dieses Vertrags möglicherweise auch für andere Bundesländern relevant werden, lohnt sich ein Blick in die DMP-Regelungen der KV Schleswig-Holstein. |
Personenkreis
Das DMP RA richtet sich an Patienten ab dem 18. Lebensjahr, wenn eine gesicherte Diagnose für die RA oder eine klinisch gesicherten Synovitis mindestens eines Prädilektionsgelenks vorliegt (siehe hierzu Ziffer 1.2 der Anlage 21 zur DMP-Richtlinie des G-BA (online unter iww.de/s14169).
Teilnahmeberechtigte Ärzte
Der Vertrag unterscheidet zwischen einer koordinierenden und einer qualifizierenden Versorgung. Koordinierende Ärzte sind Hausärzte, qualifizierende Ärzte sind Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie sowie Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie. Diese können in Ausnahmefälle auch als koordinierender Arzt tätig sein.
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