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  • 29.01.2015 · Fachbeitrag · Elektronische Gesundheitskarte

    Versicherte müssen ihr Foto auf eGK dulden

    Mit seiner Weigerung, seiner Krankenkasse ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Verfügung zu stellen, ist ein Versicherter nunmehr endgültig gescheitert: Mit Urteil vom 18. November 2014 entschied das Bundessozialgericht (BSG), der Versicherte habe keinen Anspruch, ihm anstelle der (eGK) eine Nachweisberechtigung entsprechend der bisher gültigen Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild und eGK-Chip zur Verfügung zu stellen. Die Gesetzesnormen sähen keine Ausnahmeregelungen vor (Az. B 1 KR 35/13 R).