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  • · Fachbeitrag · EBM-Positionen im Fokus

    Organspende ausbaufähig – EBM-Nr. 01480 bietet Honorarpotenziale durch Beratung

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    Am 01.03.2026 besteht für Hausärztinnen und Hausärzte bereits seit vier Jahren die Möglichkeit, eine Beratung zur Organspende zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzurechnen. Trotzdem steigen die Zahlen der Organspender in Deutschland nur in sehr überschaubarem Umfang. Mit 985 Spendern im Jahr 2025 waren es – nach einem Tiefststand von 865 Spendern im Jahr 2022 aufgrund der Coronapandemie – nur 32 Spender mehr als im Jahr 2018 (aktuelle Zahlen bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation [DSO], online unter iww.de/s15182 ).

    EBM-Nr. 01480 für die Beratung zur Organspende

    Abrechenbar ist die Beratung zur Organspende, die in das Transplantationsgesetz (TPG) verankert wurde, mit der EBM-Nr. 01480. Diese Position wurde im Quartal I/2025 laut Abrechnungsstatistik der KBV ungefähr 1,9 Mio.-mal von Hausärzten abgerechnet – rein rechnerisch bei rund 66.000 Hausärzten etwa 28-mal pro Hausarzt. Diese Zahlen zeigen, dass sich eine gezielte Integration der Organspendeberatung in den hausärztlichen Alltag lohnen dürfte.

     

    EBM-Nr. 01480

    Leistung
    Bewertung
    Prüfzeit
    Punkte
    Euro*

    Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG

    Obligater Leistungsinhalt:

    • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
    • Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG

    Fakultativer Leistungsinhalt

    • Aushändigung von Aufklärungsunterlagen,
    • Aushändigung eines Organspendeausweises,
    • Übertragung der Information, dass ein Organspendeausweis vorhanden ist, auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten

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    5 Min. im Tagesprofil