· Fachbeitrag · EBM 2027
Hausarztvergütung: Entbudgetierung für weitere „Besuchsleistungen“ beschlossen
Seit dem Quartal IV/2025 sind bekanntlich alle Leistungen des Hausarztkapitels 03 im EBM sowie die von Hausärzten durchgeführten Hausbesuche nach den EBM-Nrn. 01410 bis 01413 sowie 01415 entbudgetiert und werden mit dem jeweiligen Orientierungspunktwert vergütet. Sofern der Gesetzgeber – wovon aktuell auszugehen ist (Stand: Redaktionsschluss am 07.10.2026) – den im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthaltenen Abschlag auf Ausgleichszahlungen der Krankenkassen bei Fallzahl- bzw. Leistungssteigerungen im Vergleich zum Vorjahresquartal wieder aufhebt, erfolgt auch in 2027 eine volle Vergütung dieser Leistungen mit dem Orientierungspunktwert.
Entbudgetierung von Leistungen außerhalb von EBM-Kapitel 03
Der EBM enthält jedoch im Zusammenhang mit Besuchen weitere Abrechnungspositionen außerhalb des EBM-Kapitels 03, die bisher überwiegend extrabudgetär vergütet werden. Dazu zählen:
- EBM-Nr. 37113: Zuschlag zur EBM-Nr. 01413 für den Besuch eines Patienten in einem Pflegeheim, mit dem ein Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V besteht.
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