· Fachbeitrag · EBM 2027
Hausarztvergütung: Schicksal der extrabudgetären Leistungen unklar
Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden die bisherigen Empfehlungen des Bewertungsausschusses zum Umfang der extrabudgetär zu vergütenden Leistungen obsolet. Gesetzlich vorgegeben ist nur noch eine extrabudgetäre Vergütung bestimmter Leistungen. Was das viele Leistungen außerhalb des EBM-Hausarztkapitels 03 bedeutet und wie die KVen das umsetzen könnten, skizziert dieser Beitrag.
Was das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorsieht
Laut dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen extrabudgetäre Vergütungen nur noch für bestimmte Leistungen umgesetzt werden:
- 1. Nichtärztliche Dialyseleistungen
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