· Fachbeitrag · EBM 2026
Wann kann Nr. 03100 abgerechnet werden und wann nicht?
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
Ab dem 01.07.2026 ist die neue Versorgungspauschale nach EBM-Nr. 03100 da. Hausarztpraxen sollten die Regelungen kennen und wissen, wer unter diese neue Variante der Chronikerpauschale fällt. Die Nr. 03100 ist als Halbjahrespauschale für chronisch kranke Patienten mit nur einer bestimmten Diagnose konzipiert bringt daher ein paar Besonderheiten für die Abrechnung mit sich. Neben dem reinen Verständnis der neuen Versorgungspauschale ist es für die Abrechnungspraxis von Beginn an ebenfalls wichtig, die Fälle sauber zu unterscheiden und schnell zu erkennen, wann die EBM-Nrn. 03100 und Co. infrage kommen und wann nicht.
EBM-Nr. 03100 und die Voraussetzungen für die Abrechnung
Die erstmalige Abrechnung der Versorgungspauschale nach EBM-Nr. 03100 muss dann erfolgen, wenn drei Basisvoraussetznugen erfüllt sind:
- 1. Es darf nur eine chronische Erkrankung laut der Liste mit entsprechenden ICD-10-Codes vorliegen (Liste ist bei AAA als Arbeitshilfe online verfügbar, siehe iww.de/s15847).
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