· Fachbeitrag · EBM 2026
Versorgungspauschalen-Aufschlag gilt auch für Hausarzt-BAG bei Videokontakt – erst 10 Prozent runter, dann 11 Prozent rauf!
Auf die zum 01.07.2026 startende Versorgungspauschale für chronisch kranke Patienten (EBM-Nr. 03100) erhalten Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), in denen nur Hausärzte tätig sind, einen Aufschlag von 11 Prozent. Auch für den Zuschlag für Patienten mit intensivem Betreuungsbedarf im Folgequartal (Nr. 03110) gibt es den BAG-Zuschlag in Höhe von 11 Prozent. Der Bewertungsausschuss hat im EBM nun nachträglich geregelt, dass eine BAG den 11-prozentigen Aufschlag auch bei einem ausschließlichen Videokontakt auf den entsprechend reduzierten Zuschlag erhält.
Die beiden Positionen zur Versorgungspauschale (Nrn. 03100 und Nr. 03110 [für den intensiven Betreuungsbedarf im Folgequartal der Nr. 03100]) können grundsätzlich auch im Rahmen von Videosprechstunden abgerechnet werden. Dann wird allerdings jeweils ein Abschlag von 10 Prozent vorgenommen. Speziell BAG, die ausschließlich aus Hausärzten bestehen, erhalten auf die beiden genannten Positionen einen Aufschlag von 11 Prozent. In der Kombination, also der Abrechnung einer der beiden Versorgungspauschalen-Positionen durch eine reine Hausarzt-BAG und nur bei ausschließlichem Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde, erfolgt dann ein Zuschlag von 11 Prozent auf die um 10 Prozent reduzierte Nr. 03100 bzw. Nr. 03110.
Weiterführender Hinweis
- Neue Versorgungspauschale – Besonderheiten bei Videosprechstunden (AAA 06/2026, Seite 5)