· Fachbeitrag · EBM 2026
Versorgungspauschale nach Nr. 03100 – auf exaktes Codieren kommt es an
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
Die ab dem 01.07.2026 gültige Versorgungspauschale (EBM-Nr. 03100) ist bekanntermaßen nur beim Vorliegen einer einzigen chronischen Erkrankung abrechenbar. Im Rahmen der Beschlussfassung hat der Bewertungsausschuss (BA) insgesamt vier Krankheiten mit eindeutig angegeben ICD-Codes festgelegt, die zwingend zur Abrechnung der Nr. 03100 führen müssen (Liste der ICD-10-Codes als AAA-Arbeitshilfe siehe iww.de/s15847 ). Daraus lassen sich einige wichtige Hinweise zum Codierverhalten ableiten.Der BA hat die folgenden vier Krankheitsbilder genannt, die infrage kommen, um einen Patienten als Mono-Chroniker im Sinne der Versorgungspauschale einzustufen:
Vier Krankheiten kommen für Versorgungspauschale infrage
- 1. Benigne arterielle Hypertonie
- 2. Hypothyreose
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