· Fachbeitrag · ABC der Abrechnung
„A“ – Akute Enteritis
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
Der Patient (35 Jahre) hat seit dem Vorabend heftige Durchfälle, anfangs alle 30 Minuten, inzwischen stündlich. Er vermutet, dass er am Vorabend etwas Verdorbenes gegessen hat. Da er allein lebt, ruft er morgens kurz nach 7:00 Uhr in der Praxis seines Hausarztes an und bittet um einen Hausbesuch. Der Patient sieht sich nicht in der Lage, in die Praxis zu kommen.

Untersuchung, Diagnose und weiteres Prozedere
Der Patient fühlt sich ansonsten generell relativ fit. Vor etwa fünf Jahren war eine Hashimoto-Thyreoiditis mit hypotoner Stoffwechsellage bei ihm diagnostiziert worden. Die aktuelle Medikation besteht aus 75 µg L-Thyroxin täglich. Der Patient ist Geschäftsführer eines Fitnessstudios, Nichtraucher und trinkt nur selten Alkohol. Zum Befund: Abdomen ist weich und es liegt kein signifikanter Druckschmerz vor. Leber und Milz sind nicht tastbar vergrößert. Die Darmgeräusche können als lebhaft bezeichnet werden, die Schleimhäute sind relativ trocken. Der Blutdruck liegt bei 100/70 mmHg, der Puls bei 80 Schlägen pro Minute. Beim Versuch aufzustehen tritt deutlicher Schwindel auf. Es sind keine neurologischen Ausfallerscheinungen erkennbar. Die Stuhluntersuchung ergibt, dass keine pathologischen Keime vorliegen. Der Hausarzt geht von einer akuten Enteritis durch ein verdorbenes Lebensmittel aus. Wegen des Flüssigkeitsverlusts und der hypotonen Kreislauflage legt er eine Infusion mit 1000 ml Ringerlösung an, die nach etwa einer Stunde von seiner Mitarbeiterin, die zur NäPa ausgebildet ist, abgenommen wird. Außerdem empfiehlt der Hausarzt, viel zu trinken und Elektrolytlösungen und Traubenzucker aufzunehmen. Vorsichtshalber lässt er den Stuhl aber noch auf pathologische Keime untersuchen. Er schreibt ihn für zwei Tage krank. Danach kann er seine Arbeit wieder aufnehmen.
Abrechnung nach EBM
Den Hausbesuch morgens um 7.30 Uhr rechnet der Hausarzt mit Nr. 01410 ab. Wegen der Hashimoto-Thyreoiditis (ICD-Code: E06.3G) kommt hier die seit dem 01.07.2026 gültige Versorgungspauschale (Nr. 03100) zur Abrechnung. Daneben die Nr. 03230 für das ärztliche Gespräch. Der Besuch der NäPa kann zudem mit der Nr. 03062 abgerechnet werden. Wegen der mikrobiologischen Untersuchung kann zusätzlich noch Nr. 32006 angeben.
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