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  • · Fachbeitrag · EBM 2026

    Neue Versorgungspauschale: Abrechnungsbesonderheiten und -ausschlüsse

    Bei der Abrechnung der neuen Versorgungspauschale, die ab dem 01.07.2026 mit der EBM-Nr. 03100 startet, sind einige Besonderheiten und Abrechnungsausschlüsse zu beachten. Insbesondere der unübliche Abrechnungsrhythmus mit der Gültigkeit für zwei statt einem Quartal hat Folgen.

    Allgemeine Rahmenbedingungen für die Abrechnung

    Die EBM-Nr. 03100 entspricht dem Leistungsinhalt der Versichertenpauschale und ersetzt die Berechnung

    • der Versichertenpauschale nach Nr. 03000,