· Fachbeitrag · EBM 2026
Neue Versorgungspauschale: Abrechnungsbesonderheiten und -ausschlüsse
Bei der Abrechnung der neuen Versorgungspauschale, die ab dem 01.07.2026 mit der EBM-Nr. 03100 startet, sind einige Besonderheiten und Abrechnungsausschlüsse zu beachten. Insbesondere der unübliche Abrechnungsrhythmus mit der Gültigkeit für zwei statt einem Quartal hat Folgen.
Allgemeine Rahmenbedingungen für die Abrechnung
Die EBM-Nr. 03100 entspricht dem Leistungsinhalt der Versichertenpauschale und ersetzt die Berechnung
- der Versichertenpauschale nach Nr. 03000,
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