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  • · Fachbeitrag · EBM 2020

    Zuschläge für Kurzzeittherapie seit dem 01.04.2020

    | Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte erhalten seit dem 01.04.2020 eine höhere Vergütung für Kurzzeittherapien. Konkret werden für die ersten zehn Kurzzeittherapien Zuschläge in Höhe von jeweils 15 Prozent auf die Punktzahl für die Einzel- bzw. Gruppentherapien vorgenommen. Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass der Vertragsarzt bzw. der Vertragspsychotherapeut für die Mindestsprechstundenanzahl (nach der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte) zur Verfügung steht. |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Psychotherapie: Neue GOP für die Gruppen- und Einzeltherapie sowie für Testverfahren (AAA 05/2017, Seite 2)
    Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 1 | ID 46480974