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  • · Fachbeitrag · EBM 2020

    Schmerztherapie: EBM-Nr. 30708 auch als Videosprechstunde

    | Seit dem 01.04.2020 können Vertragsärzte mit einer Genehmigung zur Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung die EBM-Nr. 30708 (Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie, Dauer mindestens zehn Minuten) auch im Rahmen einer Videosprechstunde durchführen und abrechnen. |

     

    Grundsätzlich gelten auch für die Durchführung und Abrechnung der Nr. 30708 die allgemeinen Obergrenzen. Allerdings sind diese Begrenzungen im Quartal II/2020 aufgrund der Coronapandemie ausgesetzt worden.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Coronavirus lässt Limitierung der Videosprechstunden platzen (AAA, online unter iww.de/s3448)
    • Videosprechstunde: Umfangreiche Änderungen steigern die Attraktivität für Vertragsärzte (AAA 11/2019, Seite 4)
    Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 1 | ID 46480929