01.08.1998 · Fachbeitrag · “Zwangspensionierung” ab dem 1. Januar 1999:
Wer ist betroffen, wie viele scheiden aus und welche Auswirkungen sind zu erwarten?
| Die meisten der von der “Zwangspensionierung” betroffenen Vertragsärzte dürften sich bereits mit der Vorstellung vertraut gemacht haben, daß sie ab dem 1. Januar 1999 mit dem 68. Geburtstag per Gesetz in den Ruhestand geschickt werden. Paragraph 95 SGB V legt in Absatz 7 das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit unmißverständlich fest: Ab dem 1. Januar 1999 endet die Zulassung am Ende des Kalendervierteljahres, in dem der Vertragsarzt sein 68. Lebensjahr vollendet hat. Feiert zum Beispiel ein Vertragsarzt am 20. April 1999 seinen 68. Geburtstag, so endet die Zulassung automatisch zum 30. Juni 1999. Vertragsärztliche Tätigkeit kann dann höchstens noch in Form von Vertretungen ausgeübt werden. |
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