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  • 01.11.1996 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    LSG Schleswig-Holstein: KV darf Honorar für die Dauer des Kürzungsverfahrens nicht einbehalten!

    | Der Arzt hat keinen Anspruch auf die Verzinsung zurückbehaltener Honorarbeträge im Kürzungsverfahren. Er hat aber einen Anspruch auf Auszahlung des ungekürzten Honorars bis zum Abschluß der Beschwerdeinstanz. Dies hat das LSG Schleswig-Holstein mit Beschluß vom 14. August 1995 (Az.: L 9 Sb/Ka 39/95) entschieden. |