01.04.1997 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Kann der Arzt vor Abschluß des Prüfverfahrens die Auszahlung des ungekürzten Honorars verlangen?
| Wir haben im Ärzte-Brief Nr. 11/96 über eine Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein zur Frage, ob die KV das Honorar für die Dauer des Kürzungsverfahrens einbehalten darf, berichtet. Ärzte haben aufgrund dieser Entscheidung von ihrer KV wegen des meist langen Prüfverfahrens die Auszahlung des ungekürzten Honorars verlangt. Einige KVen haben sich geweigert - leider in der Regel zu Recht. |
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