Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Zusatzleistungen

    IGeL in Zeiten von Post-COVID

    von Rechtsanwältin, Fachanwältin für MedizinR Dr. Birgit Schröder, Hamburg

    | Nachdem coronaspezifische Fragen den Praxisalltag inzwischen wieder etwas weniger dominieren, haben viele Praxisinhabende etwas mehr Zeit, sich mit ihrem Praxiskonzept zu beschäftigen. Ein Praxisangebot können die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sein: Diese gelten zunehmend als ein Baustein eines gezielten Praxismarketings. Aktuell werden auch Behandlungen im Zusammenhang mit Post-COVID-/Long-COVID-Syndrom als IGeL angeboten. |

    Merkmale von IGeL

    Die IGeL werden vielfach auch als „Selbstzahlerleistungen“ bezeichnet und umfassen Leistungen, die in der Arztpraxis selbst bezahlt werden müssen. Genau genommen handelt es sich um Leistungen,

    • die nicht zeigen konnten, dass sie „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“,