· Fachbeitrag · Zusatzleistungen
IGeL in Zeiten von Post-COVID
von Rechtsanwältin, Fachanwältin für MedizinR Dr. Birgit Schröder, Hamburg
| Nachdem coronaspezifische Fragen den Praxisalltag inzwischen wieder etwas weniger dominieren, haben viele Praxisinhabende etwas mehr Zeit, sich mit ihrem Praxiskonzept zu beschäftigen. Ein Praxisangebot können die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sein: Diese gelten zunehmend als ein Baustein eines gezielten Praxismarketings. Aktuell werden auch Behandlungen im Zusammenhang mit Post-COVID-/Long-COVID-Syndrom als IGeL angeboten. |
Merkmale von IGeL
Die IGeL werden vielfach auch als „Selbstzahlerleistungen“ bezeichnet und umfassen Leistungen, die in der Arztpraxis selbst bezahlt werden müssen. Genau genommen handelt es sich um Leistungen,
- die nicht zeigen konnten, dass sie „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“,
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