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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Intensivere Prüfungen der Behandlungs- und Verordnungsweise durch das GMG?

    | Eine der tiefgreifendsten Änderungen des zum 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - kurz GMG - betrifft den § 106 SGB V, der die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung regelt. Zusätzlich wurde noch der § 106a SGB V angehängt, der die Durchführung von Plausibilitätsprüfungen sowie die sachlich- rechnerische Prüfung zum Inhalt hat. |