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  • · Fachbeitrag · Vertragsarztwesen

    Entbudgetierung = Abrechnungseldorado?

    von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht Dr. Babette Christophers LL.M., Münster, aesculaw.de

    Die hausärztlichen Honorarbudgets sind zum großen Teil weg. Nach über 30 Jahren Budgetierung erhalten die Hausärzte seit dem 01.10.2025 nahezu alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet. Die Entbudgetierung betrifft alle allgemeinen hausärztlichen Leistungen des EBM-Kapitels 3 und die hausärztlichen Hausbesuche (EBM-Nrn. 01410 bis 01413 sowie 01415). Sie werden ohne Mengenbegrenzung zum „EBM-Preis“ bezahlt. Trotz der Entbudgetierung sind die gängigen Kontrollinstrumente wie die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Plausibilitätsprüfung im Hinterkopf zu behalten.

    Plausibilitätsprüfung

    Die KV Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat zum Start der Hausarzt-Entbudgetierung auf die Plausibilitätsprüfung nach Zeitvorgaben hingewiesen. Auf der KV-Website wird verdeutlicht, dass die volle Vergütung gerade nicht eine unbegrenzte Abrechnung bedeutet (Klarstellung der KV RLP online unter iww.de/s14937). Die relevanten Aufgreifkriterien für eine Plausibilitäts- und Zeitprofilprüfung sind in allen KV identisch und werden aktiviert bei

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