01.03.1997 · Fachbeitrag · Verordnungen
Erhöhte Selbstbeteiligung: Sollten Sie niedrigpreisige Arzneimittel noch verordnen?
| Im Vorfeld der GKV-Neuordnungsgesetze gab es bereits zum 1. Januar 1997 einige Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. So hat sich die Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln in den alten und neuen Bundesländern (bezogen auf die Packungen N1 bis N3) auf 4 bzw. 6 bzw. 8 DM erhöht. Damit stellt sich für den Arzt die Frage, ob er bestimmte Arzneimittel, deren Preis unterhalb dieser Selbstbeteiligungsgrenze liegt, überhaupt noch auf Kassenrezept verordnen soll. |
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