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  • · Fachbeitrag · Schutzimpfungen

    Impfstoffe zulasten der GKV richtig bestellen und verordnen

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach

    Der Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist zu entnehmen, welche Impfungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet und seitens der Apotheken abgegeben werden können. Es handelt sich dabei um sogenannte Pflichtleistungen der GKV. Impfstoffe sind in der Regel als Sprechstundenbedarf (SSB) über die Apotheke zu beziehen.

    Schutzimpfungs-Richtlinie zeigt die GKV-Impfungen

    Die Bestellung und Verordnung von Impfstoffen wirft in den Hausarztpraxen häufig Fragen auf: Basierend auf den Impfempfehlungen der Stiko (Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts) steht dabei Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des G-BA (online unter iww.de/s15132) im Zentrum. Dieser Anlage ist zu entnehmen, welche Impfungen zulasten der GKV verordnet werden können.

     

    In Anlage 1 der SI-RL werden Informationen zur Immunisierung gegen rund 30 unterschiedliche Infektionserkrankungen aufgelistet. Darin sind jeweils in einer Spalte Informationen zur Indikation sowie Hinweise zur Umsetzung gegeben. Hinsichtlich der Indiktation für eine Impfung gegen die aufgeführten Infektionskrankheiten wird in der Anlage 1 der SI-RL wie folgt differenziert: