01.12.2004 · Fachbeitrag · Steigerungsfaktoren
GOÄ-Höchstsatz bei Hausbesuchen?
Frage: "Bei Hausbesuchen habe ich bisher die durchgeführten Leistungen wie Untersuchungen, Beratungen von Bezugspersonen, Injektionen, Katheterisierungen und Verbände mit den entsprechenden GOÄ-Höchstwerten (3,5 bzw. 2,5fach) berechnet. Als Begründung habe ich in den Rechnungen geschrieben: Â?Erhöhte Schwierigkeit bei Leistungserbringung außerhalb der Praxis.' Nun bekommen Patienten von einer privaten Krankenversicherung diese Höchstwerte nicht mehr erstattet und erwarten von mir Rechnungskorrekturen. Wie soll ich mich verhalten?"
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