01.05.2001 · Fachbeitrag · Selbstzahlerleistungen
Wie Sie einen Wettbewerbsverstoß bei IGEL-Leistungen vermeiden können
| Besonders bei IGEL-Leistungen ist in letzter Zeit zu beobachten, dass Leistungen zu „Preisen“ angeboten werden, die unterhalb der Einfachsätze der GOÄ (Punktzahl x Punktwert, Steigerungsfaktor 1,0; zum Beispiel bei der Nr. 1 = 9,12 DM) liegen. Daneben besteht ein weiteres Problem: IGEL-Leistungen werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet, weil der Arzt die Aufklärung des Patienten über die Honorierung seiner Leistungen scheut oder dies aus Wettbewerbsgründen tut. Dabei birgt diese Vorgehensweise rechtlich nicht zu unterschätzende Probleme, wie der folgende Beitrag zeigt. |
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