01.05.2000 · Fachbeitrag · Selbstzahlerleistungen
Privatabrechnung der Akupunktur: Wer kann, der darf
| Offensichtlich entdecken jetzt immer Ärzte die Akupunktur als Betätigungsfeld außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Anders ist wohl nicht zu erklären, dass uns in letzter Zeit vermehrt Fragen nach der Abrechnung bei Akupunktur gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auch häufig nach „Richtlinien“ zur notwendigen Qualifikation gefragt. |
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