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  • 01.01.2005 | Selbstzahlerleistungen

    Lichttherapie – eine wirksame IGeL-Leistung gegen die „Winterdepression“

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    Im Winter kommen verstärkt Patienten mit depressiven Verstimmungen in die Hausarztpraxis. Man schätzt, dass etwa zehn Prozent der Bevölkerung von der saisonalen depressiven Störung (SAD) betroffen ist. Die SAD lässt sich in vielen Fällen erfolgreich mit der Lichttherapie behandeln. Grundsätzlich helfen oft auch ausgedehnte Spaziergänge bei Tageslicht, für die vielen Patienten aber die Zeit oder die Motivation fehlt. Typisch für die SAD sind das Auftreten in der dunklen Jahreszeit und die Besserung im Frühjahr und Sommer.  

    Mögliche diagnostische und therapeutische Leistungen

    Zunächst müssen körperliche Ursachen ausgeschlossen und die SAD diagnostiziert und von anderen depressiven Störungen abgegrenzt werden. Da dies der Abklärung einer Erkrankung dient, sind die Anamnese und Untersuchungen dazu noch als GKV-Leistung zu erbringen. Die dabei anfallenden Leistungen sind je nach Patient und Symptomatik verschieden. Im Kern kommen beim Erstkontakt die in der folgenden Tabelle aufgeführten Leistungen in Frage.  

     

    Mögliche diagnostische Leistungen im Rahmen der Lichttherapie

    Leistung  

    EBM-Nr.  

    GOÄ-Nr.  

    Anamnese, Beratung  

    1  

    –  

    Ganzkörperstatus  

    60  

    8  

    EKG  

    603  

    651  

    Lungenfunktion  

    691  

    605 + 605a  

    Blutentnahme  

    –  

    250  

    BSG  

    3550  

    3501  

    Kleines Blutbild  

    3841  

    3550  

    Glucose  

    3661  

    3560  

    Zuschlag Trockenchemie in der eigenen Praxis  

    3707  

    –  

    TSH  

    3733  

    4030  

    Folsäure  

    4236  

    4140  

    Vitamin B 12  

    4237  

    Hausärztliches psychiatrisches Gespräch  

    11  

    804  

    Bitte beachten Sie die zum Teil bestehenden Abrechnungsausschlüsse sowie darüber hinaus, dass einige der aufgeführten Leistungen unter Umständen durch den Laborarzt zu erbringen sind.  

     

    Nach Vorliegen der Ergebnisse erfolgt die weitere Abklärung und Beginn der Therapie.