01.03.2001 · Fachbeitrag · Selbstzahlerleistungen
IGEL-Leistungen bei Krebsfrüherkennungsuntersuchungen richtig abrechnen
In der letzten Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ haben wir die IGEL-Leistungen zur Gesundheitsuntersuchung vorgestellt. Für die Untersuchungen bei der Krebsfrüherkennung gilt grundsätzlich dasselbe: Individuelle Gesundheitsleistungen liegen im Bereich der Krebsfrüherkennung immer dann vor, wenn die Untersuchungen in jüngeren Jahren als dem ersten Jahr der GKV-Anspruchsberechtigung vorgenommen werden, die Untersuchungen in kürzeren Zeitabständen - als in den Richtlinien vorgesehen - erfolgen und eine Erweiterung des GKV-Untersuchungsumfanges auf das individuell sinnvolle Maß vorliegt. Nachfolgend Übersichten zu IGEL-Leistungen bei Früherkennungsuntersuchungen für Frauen und Männer. Bei Kassenpatienten sollten Sie immer eine schriftliche Vereinbarung über die privat liquidierten zusätzlich erbrachten Leistungen treffen.
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