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  • 01.10.1999 · Fachbeitrag · Sachleistungsaushilfe

    Gesundheitsleistungen für im Ausland versicherte Patienten: Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick

    | Anspruch auf Sachleistungsaushilfe haben ausländische Personen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten und mit deren Heimatstaaten zwischenstaatliche Krankenversicherungsabkommen bestehen, zum Beispiel das deutsch-schweizerische oder das deutsch-türkische Abkommen über soziale Sicherheit. Hierzu zählen auch die EG-Ausländer, die Versicherungsschutz im Rahmen der Verordnungen über soziale Sicherheit des Rates der Europäischen Gemeinschaften genießen. |