01.10.1997 · Fachbeitrag · Recht
K.o.-Katalog im Hausarztvertrag vom Bundessozialgericht für rechtmäßig erklärt!
| Der Gesetzgeber hat die vertragsärztliche Versorgung in eine haus- und fachärztliche Versorgung untergliedert (Paragraph 73 Absatz 1 SGB V) und die Ärzte einzelnen Versorgungsbereichen zugeordnet (Paragraph 71 Absatz 1a SGB V). Diese Regelung war als rechtlich unzulässig angezweifelt worden. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jedoch in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1997 diese Untergliederung für verfassungsgemäß erklärt (Az. 6 RKa 58/96). |
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