01.06.2002 · Fachbeitrag · Recht
Die Berücksichtigung von „Anfängerpraxen“ bei der Zuerkennung bedarfsabhängiger Zusatzbudgets
Das Bundessozialgericht hat immer wieder bestätigt, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen das zum 1. Juli 1997 neu geschaffene System der Praxis- und Zusatzbudgets im EBM bestehen. Das schließt jedoch nicht aus, dass die Praxis- und Zusatzbudgets in speziellen Fragestellungen und Einzelfallentscheidungen Gegenstand von rechtlichen Streitigkeiten sind. Eine solche Streitfrage ist die Frage nach einer „Anfängerregelung“.
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