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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Rechnungslegung

    Kein Tabuthema mehr: Skonto auf die Arztrechnung

    | Es geschieht nicht häufig, aber es kommt vor: Patienten fragen nach, ob sie bei einer unverzüglichen Bezahlung der Arztrechnung ein Skonto erhalten. Auch für Ärzte kann die Gewährung von Skonto vorteilhaft sein: zum einen, um die Zahlungen von Patienten zu beschleunigen, und zum anderen, um sich vor der ärztlichen Konkurrenz, die kein Skonto gewährt, einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Allerdings gibt es da ein Problem: Die bislang vorherrschende - und auch von uns - vertretene Auffassung dazu war, dass Skontos nicht gewährt werden dürfen, da die GOÄ eine Skontierung der Arztrechnung nicht vorsieht und sich diese deshalb verbietet. |