01.02.2003 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Wie ist das Langzeit- EKG abzurechnen?
Frage: „Bei Kassenpatienten ist mir klar, wie ein Langzeit- EKG abzurechnen ist. Wie verhält es sich aber bei Privatpatienten? Schließlich gibt es in der GOÄ nur die Nr. 659, eine Aufspaltung wie im EBM nach den Nrn. 606 / 609 ist nicht möglich. Soll ich im Auftrag des Kollegen abrechnen und ihm einen Anteil zukommen lassen? Wie ist das korrekte Vorgehen?“
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