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  • 01.12.1996 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Was müssen Sie bei der Abrechnung von analogen Bewertungen beachten?

    | Bei Kassenpatienten dürfen Sie keine Leistung abrechnen, die nicht im EBM enthalten ist. Bei Privatpatienten ist dies anders: Wenn eine Leistung nicht in der GOÄ enthalten ist, können Sie diese analog einer in der GOÄ angeführten Leistung abrechnen. |