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  • · Fachbeitrag · Abrechnungsorganisation

    Effizient abrechnen in der Arztpraxis ‒ Nutzen Sie die Suchfunktion Ihrer Praxissoftware!

    von Heike Junge-Rappenberg, Praxismanagement, Soest, heikejunge.de

    | Wenn es um die Optimierung der Abrechnung (EBM und GOÄ) geht, denken viele Ärztinnen und Ärzte zunächst an die Vertiefung Ihrer Abrechnungskenntnisse. Der gesamte Prozess der Abrechnung wird eher selten unter die Lupe genommen. Somit haben viele Arztpraxen in diesem Bereich noch Optimierungspotenzial, um die Abläufe und einzelnen Schritte der Abrechnung effizient und damit auch zeitsparend zu gestalten. Dabei stehen den Praxen einige Funktionen der Praxisverwaltungssoftware (PVS) zur Verfügung, die durchaus Zeit und/oder Geld bringen können! |

    Grundlage: Patienten erfassen

    Der Grundstein für eine effiziente Abrechnung wird bereits bei der Aufnahme der Patienten in der Arztpraxis gelegt. Die Praxismitarbeiterinnen lesen bei gesetzlich krankenversicherten Patienten eine gültige Chipkarte der Krankenversicherung ein und legen dazu evtl. Überweisungsscheine in der PVS ab. Im Rahmen der Behandlung über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) kann hier beispielsweise auch bereits in der PVS hinterlegt werden, ob ein Patient ein Neupatient ist oder im Rahmen der offenen Sprechstunde behandelt wird. Da diese Patienten extrabudgetär vergütet werden, ist die Kennzeichnung und korrekte Eingabe von Bedeutung.

     

    Ein privat versicherter Patient kann ebenfalls mittels seiner Chipkarte oder Aufnahmebogen auf Papier oder digital per Tablet erfasst werden. Bei Privatpatienten ist ein privater Behandlungsvertrag zu empfehlen. Beachten Sie zudem die Pflicht des Arztes zur wirtschaftlichen Aufklärung. Falls die Arztpraxis mit einem Abrechnungsdienstleister zusammenarbeitet, muss noch eine zusätzliche Unterschrift des Patienten auf einer Einwilligungserklärung vorliegen. Nachdem diese Formalitäten erledigt sind, kann die Praxis die Abrechnungsziffern je nach Versicherungsart nach dem EBM oder der GOÄ in die elektronische Karteikarte des Patienten eintragen.