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  • 01.05.1996 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie auch weiterhin Leistungen des Speziallabors berechnen?

    | Gegenwärtig herrscht große Unsicherheit darüber, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, wenn Haus- und Kinderärzte weiterhin Leistungen des Speziallabors der neuen GOÄ (Abschnitte M III und M IV) berechnen wollen. Wir möchten Ihnen deshalb im folgenden Beitrag einen Überblick über die Grundlagen und den derzeitigen Stand der Diskussion geben. |