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  • 05.03.2010 | Privatliquidation

    Neue GOÄ - quo vadis?

    Die GOÄ ist zuletzt 1996 geändert worden, in weiten Teilen ist sie sogar noch auf dem Stand von 1983. Und seit 1996 erfolgte keine Anpassung der Gebührensätze an die gestiegenen Kosten in Praxen und Krankenhäusern. Vor diesem Hintergrund besteht weitgehend Konsens darüber, dass eine neue GOÄ längst überfällig ist. Die Vorstellungen darüber divergieren allerdings stark.  

     

    Wie kann die neue GOÄ aussehen?

    Im Koalitionsvertrag von 2009 steht: „Die GOÄ wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen.“ Wie immer bei solchen Erklärungen kommt es aber auf die konkrete Umsetzung an. Und dabei gehen die Interessen von Ärzten und Kostenträgern weit auseinander.  

     

    Die PKV beklagt einen Anstieg der Arzthonorare von 1998 bis 2008 um 44 Prozent. Nun will sie die Honorarentwicklung nicht nur stoppen, sondern sogar umkehren. Sie setzt dabei vor allem auf eine Öffnung der GOÄ für Vertragslösungen. Durch Verträge mit Ärzten und ärztlichen Verbänden möchte sie Einfluss auf „Qualität, Mengen und Preise der medizinischen Leistungen für Privatversicherte nehmen“ (Zitat aus PKVpublik 1/2010). Eine solche „GKV-isierung“ der PKV in einer novellierten GOÄ brächte zwar mehr Abrechnungsklarheit, aber wohl nicht die längst überfällige Erhöhung des Gesamthonorars.