01.08.2000 · Fachbeitrag · Privatliquidation
„Gibt´s nicht“ gibt´s nicht! Wie Sie Leistungen, die in der GOÄ nicht vorkommen, korrekt analog abrechnen
| Zwar wird der EBM laufend geändert, neue Leistungen kommen aber selten dazu. Folglich dürfen Sie manche Leistung der modernen Medizin beim Kassenpatienten gar nicht zu Lasten der Kasse abrechnen und landen eventuell - durch die Erbringung einer individuellen Gesundheitsleistung (IGEL) - bei der Privatliquidation. Wenn Sie diese nach der GOÄ abrechnen wollen, finden Sie viele Leistungen in der GOÄ gar nicht aufgeführt. Wie dann vorzugehen ist, wird in unserem Leserservice oft nachgefragt. Darum an dieser Stelle kompakt die Antworten. |
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