Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2007 | Privatliquidation

    Blutabnahme nicht neben Blutsenkung berechenbar?

    Frage: „Meine Helferinnen setzen die Nr. 250 GOÄ (Blutabnahme) nicht an, wenn eine Blutsenkung (Nr. 3501 GOÄ) neben weiteren Laboruntersuchungen durchgeführt wird. Das sei schon immer so gewesen, behaupten meine Helferinnen. Ist das richtig?“  

     

    Antwort: Dies galt nur für die Zeit bis einschließlich 1995: In der alten GOÄ war in der Nr. 400 für die BKS die Blutabnahme eingeschlossen. Seit Inkrafttreten der GOÄ ´96 – also dem 1. Januar 1996 – ist die Nr. 250 GOÄ aber neben der Nr. 3501 (BKS) und gegebenenfalls weiteren Laboruntersuchungen berechenbar.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 16 | ID 112298