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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Praxisgebühr

    Weitere Ungereimtheit ausgeräumt: Jeder Erstkontakt im Quartal kostet zehn Euro

    | Eine weitere Ungereimtheit im Umgang mit der Praxisgebühr ist ausgeräumt. Die KBV und die Krankenkassen haben sich jüngst darauf geeinigt, dass Patienten bei jedem Erstkontakt im Notdienst und in der Regelversorgung pro Quartal jeweils einmal zehn Euro Praxisgebühr zahlen müssen. Damit sind auch Weiterbehandlungen nach einer Notfallbehandlung nicht mehr von der Praxisgebühr ausgeschlossen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Juli. Vor dem 1. Juli wurde bei einer Weiterbehandlung nach einer Notdienstbehandlung keine Praxisgebühr erhoben. |