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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Neue Honorarverteilungsmaßstäbe zum 1. Juli

    Honorareinbußen durch neue HVMs widerstandslos hinnehmen?

    | Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Mai letzten Jahres (Az: B 6 KA 33/01 R) brachte den Stein ins Rollen: Das Gericht sah den im EBM festgesetzten bundesdurchschnittlichen Praxiskostensatz, der als Berechnungsgrundlage für die Praxisbudgets dient, für die Fachgruppe der Dermatologen als veraltet an und verlangte spätestens bis Ende 2002 eine Anpassung an die realen Verhältnisse. Der Bewertungsausschuss, zuständig für die Gestaltung des EBM, zog die Notbremse und beschloss die Abschaffung der Praxisbudgets zum 1. Juli 2003. Damit entfällt deren leistungsmengenbegrenzende Wirkung, was wiederum die einzelnen KVen in Zugzwang bringt. Sie müssen Ersatzregelungen in den jeweiligen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) aufnehmen. |