01.02.1998 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Ultraschall-Vereinbarung: Keine Verlängerung der Übergangsregelung, aber Genehmigungserleichterungen
| Die Übergangsregelung zu den Anforderungen an die apparative Ausstattung von Sonographiegeräten endet definitiv am 31. März 1998. Betroffen sind Ärzte, die beim Inkrafttreten der Ultraschallvereinbarung im April 1993 ein Ultraschallgerät betrieben haben, das den Anforderungen an die apparative Ausstattung der Vereinbarung nicht entsprach. Diese Regelung hat zur Folge, daß die erbrachten Sonographieleistungen ab dem 1. April 1998 nicht mehr abgerechnet werden dürfen. Die entsprechenden qualifikationsbezogenen Zusatzbudgets entfallen ebenfalls. |
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