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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Intermittierende Kompressionstherapie - nicht immer ist die Abrechnung nach dem EBM statthaft!

    | Die intermittierende Kompressionstherapie mit Gerät (zum Beispiel Angiotron) wird zur Behandlung von Durchblutungsstörungen (zum Beispiel peripher Kreislaufstörungen bei Diabetes mellitus) eingesetzt. Das Verfahren ist schon lange bekannt und mit der Nr. 526 EBM abrechenbar. Weniger bekannt ist, dass diese Therapie nicht bei allen Indikationen zu Lasten der GKV berechnet werden darf. |