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  • · Fachbeitrag · Beratung zur Organspende

    EBM-Nr. 01480: Nutzen Sie die Möglichkeit zur Abrechnung, bevor es zu spät ist

    Die EBM-Nr. 01480 für die Beratung zur Organ- und Gewebespende kann von Haus- und Kinderärzten nur noch bis zum 31.12.2026 abgerechnet werden. Durch das am 10.07.2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird diese Abrechnungsposition zum 31.12.2026 aus dem EBM gestrichen. Nur bis dahin besteht diese attraktive Abrechnungsoption.

    Erhebliches Honorarpotenzial vorhanden

    Haus- und Kinderärzte sollten in Erwägung ziehen, ob sie in den verbleibenden Monaten dieses Jahres diese Leistung bei anspruchsberechtigten Versicherten noch erbringen und abrechnen wollen. Dies kann insbesondere deshalb wirtschaftlich interessant sein, weil nach den uns vorliegenden Abrechnungsstatistiken die Nr. 01480 längst nicht von allen Hausarztpraxen – in der KV Niedersachsen beispielsweise nur von ca. 60 Prozent – abgerechnet wird. Aus diesem Grunde gehen wie informieren Sie nochmals über die Details dieser Abrechnungsposition.

    Extrabudgetäre Vergütung für Organspendeberatung

    Durch das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom 16.03.2020 wurde das Transplantationsgesetz (TPG) mit Wirkung zum 01.03.2022 geändert. Hausärztinnen und Hausärzte sollten ihre Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie eine Erklärung zu einer Organ- und Gewebeentnahme abgeben können. Bei Bedarf sollen sie diese Patienten über die Organ- und Gewebespende beraten. Seit dem 01.03.2022 konnte dafür die EBM-Nr. 01480 abgerechnet werden, die extrabudgetär vergütet wird.

     

    Nr. 01480 – Beratung über Organ- und Gewebespenden

    EBM-Nr.
    Leistungslegende
    Bewertung

    01480

    Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG (Transplantationsgesetz)

    Obligater Leistungsinhalt

    • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
    • Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG,

    Fakultativer Leistungsinhalt

    • Aushändigung von Aufklärungsunterlagen,
    • Aushändigung eines Organspendeausweises,
    • Übertragung der Information, dass ein Organspendeausweis vorhanden ist, auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten,

    65 Punkte

    (8,28 Euro)

     

    Wer kann die Nr. 01480 berechnen?

    Bei der Nr. 01480 handelt es sich um eine exklusiv nur von Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten abrechenbare Beratungsleistung.

     

    Bei welchen Versicherten kann die Nr. 01480 berechnet werden?

    Die Nr. 01480 ist nur bei Versicherten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr berechnungsfähig.

     

    Wie häufig kann die Nr. 01480 berechnet werden?

    Die Nr. 01480 ist nur alle zwei Kalenderjahre berechnungsfähig. Konkret bedeutet die, dass die Beratung nur bei über 14-jährigen Versicherten, die bisher nicht oder vor dem 01.01.2025 beraten wurden, abgerechnet werden kann.

     

    Kann die Nr. 01480 auch im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen?

    Nein! Die Nr. 01480 setzt zwingend einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Praxis voraus. Im Rahmen einer Videosprechstunde ist die Nr. 01480 nicht berechnungsfähig.

     

    Welchen Inhalt hat die Beratung?

    Die Beratung umfasst nach § 2 Abs. 1a TPG insbesondere

    • 1. die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende,
    • 2. die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spendern, einschließlich der Bedeutung einer abgegebenen Erklärung zur Organ- und Gewebespende und des Entscheidungsrechts der nächsten Angehörigen,
    • 3. die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung im Hinblick auf den für kranke Menschen möglichen Nutzen einer medizinischen Anwendung von Organen und Geweben einschließlich von aus Geweben hergestellten Arzneimitteln und
    • 4. die Möglichkeit eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register abzugeben.

     

    Dabei soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende besteht. Die Beratung muss ergebnisoffen sein.

     

    Welche Dauer ist für die Beratung vorgegeben?

    Eine Mindestdauer der Beratung ist nicht im EBM vorgegeben. Allerdings wird bei der Abrechnung der Nr. 01480 eine Prüfzeit im Tages- und Quartalsprofil von fünf Minuten berücksichtigt.

     

    MERKE — Wird die EBM-Nr. 01480 für die Organspendeberatung neben anderen diagnostischen bzw. therapeutischen Leistungen, beispielsweise neben einem Gespräch nach EBM-Nr. 03230/04230 abgerechnet, so ist für die Abrechnung der Nr. 01480 eine um mindestens um fünf Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit – also in diesem Beispiel insgesamt mindestens 15 Minuten – erforderlich.

     

    Wo erhalte ich Informationsmaterial?

    Informationsbroschüren für Versicherte können bei Bedarf kostenfrei im Shop der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden. Dort ist auch ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Beratung zur Organ- und Gewebespende in der Hausarztpraxis (54 Seiten) erhältlich (online siehe iww.de/s15946).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2026 | Seite 7 | ID 50903627