01.02.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Hausbesuche: Wegegebühren nicht vergessen!
„Die Besuchsbehandlung ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Hausarztes“, legt der Bundesmantelvertrag in § 17 Abs. 6 fest. Besuche sind somit eine Domäne der hausärztlichen Behandlung. Bestätigt wird dies auch durch statistische Werte: So führen Hausärzte jährlich bundesweit etwa 43 Millionen Hausbesuche durch. Abgerechnet werden diese als Routinebesuche nach Nr. 25 bzw. als Sofortbesuche nach Nr. 26 EBM.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig