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  • 01.02.2000 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Gesundheitsreform gibt vor: Prävention hat Priorität!

    | Präventive Leistungen wurden 1999 auf Grund des „Vorschaltgesetzes” außerhalb der Gesamtvergütungen vergütet - in den meisten KVen sogar mit einem fest vereinbarten Punktwert. Diese Sonderstellung der Vergütung präventiver Leistungen wurde im Gesundheitsreformgesetz 2000 fortgeschrieben - und das sollte Sie ermuntern, mit Präventionsmaßnahmen Ihr Praxisprofil zu schärfen. In der Hausarztpraxis kommen die folgenden Früherkennungsuntersuchungen in Betracht: |