Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2007 | Kassenabrechnung

    Beratung zur Früherkennung nach Nr. 01740 mehrfach berechnungsfähig?

    Frage: „Aus der EBM-Legende zur Nr. 01740 (Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms) geht nicht hervor, ob diese Ziffer nur einmal oder mehrfach berechnungsfähig ist. Auf einem Abrechnungs-Seminar wurde jüngst behauptet, die Nr. 01740 EBM sei bei einem Patienten bei Erbringung durch verschiedene Ärzte auch mehrfach berechnungsfähig. Was gilt tatsächlich?“  

     

    Antwort: Die Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms (Nr. 01740) ist gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien bei jedem Patienten ab 55 Jahren nur einmal berechnungsfähig. Allerdings kann unter Umständen ein Arzt nicht wissen, dass die Nr. 01740 bei demselben Patienten schon von einem anderen Arzt erbracht und abgerechnet worden ist. Daraus kann dem zweit-abrechnenden Arzt kein Nachteil entstehen. Sollte die KV in solchen Fällen die Nr. 01740 streichen, sollte der Arzt dies nicht akzeptieren und auf die besonderen Umstände hinweisen. In der Regel wird die KV dann einlenken. Den Richtlinien entspricht die mehrfache Abrechnung allerdings nicht.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 15 | ID 110814