01.02.1997 · Fachbeitrag · Honorarkürzung
Darf ohne die Berücksichtigung möglicher kompensatorischer Einsparungen gekürzt werden?
Betrachtet man die Bescheide des Prüfungsausschusses Hannover für die Quartale 1 und 2/96, so fällt in diesen der folgende stereotype Hinweis auf: “In diesen Quartalen konnten eventuelle kompensatorische Einsparungen noch nicht berücksichtigt werden, da die aktuellen Zahlen der veranlaßten Leistungen noch nicht zur Verfügung stehen”.
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